Die erste Evaluation der kaufmännischen Grundbildung EBA nach neuer Bildungsverordnung (Kohorte 2023–2025) liegt vor. Die Ergebnisse zeigen: Die Lernenden sind insgesamt zufrieden, die Betriebe engagiert – und gleichzeitig besteht in mehreren Bereichen struktureller Handlungsbedarf.
Die Evaluation identifiziert vier prioritäre Handlungsfelder:
- Positionierung des Berufsprofils: Die Grundbildung Kaufleute EBA wird noch häufig als «Auffanglösung» wahrgenommen. Das eigenständige Profil auf dem Arbeitsmarkt ist noch wenig etabliert.
- Komplexität der Umsetzungsinstrumente: Praxisaufträge, Kompetenzraster und Lernmedien werden von Lehrpersonen und Lernenden als zu umfangreich erlebt. Zentrale Instrumente werden nicht durchgängig genutzt.
- Unterschiedliche Wahrnehmung der Lernorte: Während üK-Instrumente von den Leitenden positiv bewertet werden, fällt die Einschätzung der Lernenden kritischer aus. Die Lernortkooperation – insbesondere rund um das Persönliche Portfolio – ist noch nicht ausreichend verankert.
- Uneinheitliche Umsetzungsqualität: Die stark divergierenden Einschätzungen deuten auf eine unterschiedliche Umsetzungsqualität hin und stellen ein Risiko für den nachhaltigen Erfolg der Ausbildung dar).
Die Handlungsempfehlungen richten sich an alle Verbundpartner. Die Prüfung, Priorisierung und Umsetzung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten.
Den vollständigen Evaluationsbericht finden Sie hier: