Kaufmännische Talente ausbilden.

Sie bilden Lernende aus oder möchten damit starten? Hier finden Sie die Grundlagendokumente zu den beiden kaufmännischen Grundbildungen (EBA, EFZ) und erfahren, wie Ihr Betrieb zum Lehrbetrieb wird.

Vom Betrieb zum Lehrbetrieb.

Sie möchten kaufmännische Lernende ausbilden? Dafür benötigen Sie eine Bildungsbewilligung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen – Schritt für Schritt.

Voraussetzungen für Lehrbetriebe

Damit Sie Lernende im Beruf Kauffrau/Kaufmann EFZ oder EBA ausbilden können, benötigen Sie:

  • Eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner. Die Person muss über eine kaufmännische Grundbildung, Berufserfahrung und den Berufsbildnerkurs verfügen.
  • Einen geeigneten Ausbildungsplatz mit den nötigen Arbeitsmitteln und einer Infrastruktur, die alle Lerninhalte der Bildungsverordnung abdeckt.
  • Ein Ausbildungskonzept, das den Ablauf der Lehre beschreibt und sicherstellt, dass alle Handlungskompetenzbereiche vermittelt werden.

Ausbildungsbewilligung beantragen

  1. Information einholen: Informieren Sie sich beim Berufsbildungsamt Ihres Kantons über die Vorgaben und die Bildungsverordnung.
  2. Berufsbildner:in bestimmen: Benennen Sie eine qualifizierte Ansprechperson für die Ausbildung.
  3. Gesuch einreichen: Stellen Sie beim Berufsbildungsamt ihres Kantons den Antrag auf eine Bildungsbewilligung.
  4. Bewilligung erhalten: Die Behörde prüft Ihr Gesuch und besichtigt bei Bedarf Ihren Betrieb. Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bildungsbewilligung.
  5. Lehrstelle ausschreiben: Danach können Sie Ihre Lehrstelle(n) ausschreiben und die Ausbildung vorbereiten.

Unterstützung und Beratung

Als Dachorganisation der kaufmännischen Grundbildung beraten und unterstützen Sie BIKAS bei allgemeinen Fragen zur kaufmännischen Grundbildung. Für spezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die zuständige Ausbildungs- und Prüfungsbranche.

Für Detailfragen rund um die Ausbildungsbewilligung steht Ihnen das kantonale Berufsbildungsamt zur Verfügung.

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