So wirst du geprüft.

Am Ende deiner zweijährigen Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EBA» steht das Qualifikationsverfahren (QV). Damit zeigst du, dass du über alle in deinem Beruf verlangten Kompetenzen verfügst. Bestehst du das QV, erhältst du das eidgenössische Berufsattest (EBA) – einen schweizweit anerkannten Abschluss.

So läuft das Qualifikationsverfahren ab.

Das QV besteht aus drei Teilen.

Praktische Arbeit

Du bearbeitest eine typische Berufssituation – zum Beispiel ein Kundengespräch oder einen Auftrag. Dabei zeigst du deine Fertigkeiten in persönlicher Organisation, der Kommunikation mit Kund:innen, der Teamarbeit sowie der Anwendung digitaler Tools. Die Prüfung erfolgt mündlich und dauert 40 Minuten. Dieser Prüfungsteil trägt 30 Prozent zur Gesamtwertung bei.

Berufskenntnisse und Allgemeinbildung

Du präsentierst mündlich deine Vertiefungsarbeit – eine schriftliche Einzelarbeit, die du im letzten Lehrjahr zu einem selbstgewählten Thema erstellst. Dazu beantwortest du Fragen und löst Fallbeispiele. Schriftlich bearbeitest du praxisnahe Aufgaben zu typischen beruflichen Situationen. Dieser Prüfungsteil trägt 30 Prozent zur Gesamtwertung bei.

Erfahrungsnoten

Deine Erfahrungen aus dem Lehrbetrieb, der Berufsfachschule und den Überbetrieblichen Kursen werden angerechnet.

  • Lehrbetrieb: Der Mittelwert der betrieblichen Kompetenznachweise (25 %).
  • Berufsfachschule: Der Durchschnitt aller Semesterzeugnisnoten (25 %).
  • Überbetrieblicher Kurs (ÜK): Der Mittelwert der ÜK-Kompetenznachweise (25 %).

Diese Noten fliessen in dein Abschlusszeugnis ein und tragen 40 Prozent zur Gesamtwertung bei.

Wann hast du das QV bestanden?

Du hast bestanden, wenn du keine ungenügende Note im Qualifikationsbereich «Praktische Arbeit» hast und der gesamte Notendurchschnitt mindestens 4,0 beträgt. Das QV kannst du höchstens zweimal wiederholen.

Ende in Sicht. Prüfungsstress gehört dazu. Aber keine Angst: Dein Einsatz während der Lehre zählt mit. Schaffe dir ein solides Fundament.

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