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Du hast mindestens fünf Jahre Berufspraxis, mehrheitlich im kaufmännischen Berufsfeld? Dann kannst du direkt zum Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen) zugelassen werden. Dafür brauchst du keinen Lehrvertrag. Du bereitest dich selbstständig vor und/oder besuchst passende Bildungsangebote. Das Qualifikationsverfahren entspricht inhaltlich der regulären EFZ-Prüfung.
Melde dich beim Berufsbildungsamt deines Kantons. Es prüft, ob du die Voraussetzungen für die direkte Zulassung erfüllst.
Du hast mindestens fünf Jahre Berufspraxis, mehrheitlich im kaufmännischen Berufsfeld? Dann kannst du deine erworbenen Bildungsleistungen und Kompetenzen auch validieren lassen. Dafür brauchst du keinen Lehrvertrag. Im Validierungsverfahren zeigst du in einem detaillierten Dossier auf, dass du über die für das EFZ als Kauffrau/Kaufmann erforderlichen Handlungskompetenzen verfügst. Expert:innen prüfen dein Dossier und führen ein Gespräch mit dir. Lücken kannst du durch ergänzende Bildung schliessen.
Melde dich bei einem für das Verfahren zuständigen Kanton. Er prüft, ob du in das Validierungsverfahren aufgenommen wirst.
Du hast eine andere berufliche Grundbildung oder eine Mittelschule abgeschlossen bzw. anderweitig berufliche Kompetenzen erworben? Dann kannst du die kaufmännische Grundbildung in zwei statt in drei Jahren absolvieren. Du benötigst dafür einen Lehrvertrag mit einem Betrieb. Während der Lehre besuchst den Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung kannst du von einzelnen Unterrichts- oder Qualifikationsbereichen befreit werden.
Melde dich beim Berufsbildungsamt deines Kantons. Es prüft, ob du die Voraussetzungen für die verkürzte Grundbildung erfüllst.
Welcher Weg für dich der richtige ist, hängt von deiner bisherigen Ausbildung, deiner Berufserfahrung und deiner persönlichen Situation ab. Du bist unsicher und hast Fragen? Lass dich beraten. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung deines Kantons zeigt dir deine Möglichkeiten auf.