So wirst du geprüft.

Am Ende deiner dreijährigen Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» steht das Qualifikationsverfahren (QV). Damit zeigst du, dass du über alle in deinem Beruf verlangten Kompetenzen verfügst. Bestehst du das QV, erhältst du das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) – einen schweizweit anerkannten Abschluss.

So setzt sich das Qualifikationsverfahren zusammen.

Das QV besteht aus drei Teilen.

Praktische Arbeit

Du bearbeitest im Rahmen einer geleiteten Fallarbeit verschiedene berufliche Aufgaben – beispielsweise ein Kundengespräch führen, einen Auftrag bearbeiten oder eine Auswertung erstellen. Die mündliche Prüfung dauert 50 Minuten (exkl. Vorbereitung). Dieser Prüfungsteil trägt 30 Prozent zur Gesamtwertung bei.

Berufskenntnisse und Allgemeinbildung

Hier zeigst du in verschiedenen Aufgaben, was du in der Berufsfachschule gelernt hast. Es gibt schriftliche und mündliche Prüfungen. Dieser Prüfungsteil trägt 30 Prozent zur Gesamtwertung bei.

Erfahrungsnoten

Deine Erfahrungen aus dem Lehrbetrieb, der Berufsfachschule und den Überbetrieblichen Kursen werden angerechnet.

  • Lehrbetrieb: Der Mittelwert der betrieblichen Kompetenznachweise (25 %).
  • Berufsfachschule: Der Durchschnitt aller Semesterzeugnisnoten (50 %).
  • Überbetrieblicher Kurs (ÜK): Der Mittelwert der ÜK-Kompetenznachweise (25 %).

Diese Noten fliessen in dein Abschlusszeugnis ein und tragen 40 Prozent zur Gesamtwertung bei.

Wann hast du das QV bestanden?

Du hast bestanden, wenn du in den Qualifikationsbereichen «Praktische Arbeit» sowie «Berufskenntnisse und Allgemeinbildung» mindestens mit der Note 4,0 abschliesst (Fallnote) und deine Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt. Das QV kannst du höchstens zweimal wiederholen.

Ende in Sicht. Prüfungsstress gehört dazu. Aber keine Angst: Dein Einsatz während der Lehre zählt mit. Schaffe dir ein solides Fundament.

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